Ihr neues Grundstück im schönen Rheintal
In Kürze entsteht in der Gemeinde Küssaberg (Ortsteil Dangstetten) das Neubaugebiet „Wüstreben“. Die Sparkasse unterstützt Sie gerne als kompetenter Finanzierungspartner bei dem Erwerb oder Bau Ihres Eigenheims.
Die Erschließung des ersten Bauabschnitts ist abgeschlossen. Die Gemeinde wendet sich nun per Brief an die Interessenten und beginnt mit der Vergabe der Baugrundstücke.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt gemäß den Vergaberichtlinien welche am 23.11.2020 im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung beschlossen wurden. Die gültigen Kriterein wurden u.a. im Mitteilungsblatt auf der 6. und 7. Seite veröffentlicht. Der Verkaufspreis für den ersten Erschließungsabschnitt wurde ebenfalls beschlossen und beläuft sich auf 170 €/m². Im Verkaufspreis sind sowohl die Erschließungskosten als auch die Anliegerbeiträge bereits enthalten.
Mit der Bebauung der Grundstücke kann dann voraussichtlich im Frühjahr 2021 begonnen werden.
Die an der Schweizer Grenze gelegene Gemeinde Küssaberg gehört zum Landkreis Waldshut und beheimatet ca. 5.300 Einwohner. Im direkten Umfeld befinden sich außerdem die Gemeinden Waldshut-Tiengen, Lauchringen, Klettgau und Hohentengen sowie auf der schweizer Seite der Kanton Aargau mit dem Kurort Bad Zurzach. Durch die zentrale Lage zwischen dem Bodensee und der Stadt Basel können interessante Ausflugsziele (wie zum Beispiel die Küssaburg oder der Rheinfall bei Schaffhausen) sowie wichtige Verkehrsknotenpunkte, wie der Flughafen Zürich schnell erreicht werden.
Wohnen ist einfach
Sie haben Interesse ein Grundstück im Baugebiet Wüstreben zu erwerben? Wir prüfen Ihre persönliche Einkommens- und Vermögenssituation. Damit wir die Prüfung vornehmen können benötigen wir Ihre Selbstaukunft für Finanzierungen, laden Sie sich das Formular herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt zu Ihrem Beratungstermin mit.
Die wichtigsten Schritte ins Eigenheim
Von der ersten Überlegung über die Finanzierung bis zum Einzug ins neue Zuhause.
Der richtige Zeitpunkt für den Eigenheimkauf
Mit 30, 40 oder doch erst mit 50 – was ist das ideale Alter für eine eigene Immobilie? Gibt es beim Hausbau oder
Eigenheimkauf vielleicht ein „zu jung“ oder „zu alt“?
Welche Versicherung zahlt?
Ob als Bauherr oder Immobilienbesitzer: Sichern Sie Ihr Eigentum richtig ab.
Diese Kosten können auf Sie zukommen:
Beim Kauf oder Bau eines Eigenheims fallen unterschiedliche Kosten an. Erfahren Sie, welche!
Eigenkapital - je mehr, desto besser
Wenn Sie eine Immobilie finanzieren möchten, brauchen Sie dafür in der Regel auch Eigenkapital. Informieren Sie sich hier.
Fördermittel für Ihr Eigenheim
Bund und Länder bieten eine Vielzahl von Fördermitteln an. Damit können Sie sich Ihren Wunsch vom Eigenheim leichter erfüllen.
Ihr Berater Team
Die Sparkasse ist Marktführer bei der Vermittlung und Finanzierung von Immobilien. Zählen Sie auf die Kompetenz und langjährige Erfahrung Ihres Berater-Teams.
Leitung SparkassenCenter Rheintal Bodo Zipfel Telefon: +49 7751 882-4731 Fax: +49 7751 882-1950 E-Mail: bodo.zipfel@sparkasse-hochrhein.de |
Beratung Individualkunden Simone Beuchelt Telefon: +49 7751 882-4732 Fax: +49 7751 882-1950 E-Mail: simone.beuchelt@sparkasse-hochrhein.de |
Beratung Individualkunden Alexander Ziegler Telefon: +49 7751 882-4730 Fax: +49 7751 882-1950 E-Mail: alexander.ziegler@sparkasse-hochrhein.de |
KfW-Förderung
Egal ob Sie ein Eigenheim neu bauen, kaufen oder sanieren wollen, die staatliche KfW Bankengruppe (KfW) unterstützt Ihr Vorhaben. Zur Finanzierung der Immobilie erhalten Sie ein zinsgünstiges und langfristiges Darlehen – unabhängig von Einkommen und Familienstand. Die Vergabe der Mittel setzt voraus, dass der Antragsteller das Darlehen ordnungsgemäß zurückzahlen kann.
Außerdem vergibt die KfW mit Unterstützung aus dem Bundeshaushalt Fördermittel zur energieeffizienten Sanierung. Auch der altersgerechte Umbau einer Immobilie wird unterstützt. Nähere Information erhalten Sie bei Ihrer Sparkasse. Die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne dabei, die KfW-Förderung zu beantragen.
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende, der nicht zurückgezahlt werden muss. Pro Kind erhalten Sie 1.200 Euro, wenn Sie ab dem 1. Januar 2018 eine Immobilie gebaut oder erworben haben. Das Baukindergeld wird über zehn Jahre ausgezahlt – für jedes Kind können Sie also insgesamt eine Förderung von 12.000 Euro bekommen. Allerdings darf Ihr Haushaltseinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen: 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
Förderprogramme der Bundesländer
Neben den bundesweiten Fördermitteln der KfW bietet jedes Bundesland auch eigene Förderprogramme an. Diese sind von Region zu Region ganz unterschiedlich. Lassen Sie sich in Ihrer Sparkasse beraten, welche Arten der Förderung es für Ihren Wohnort gibt. Der Berater erklärt Ihnen auch, wie diese mit bundesweiten Förderungen kombinierbar sind.
Wohn-Riester
Diese Art der staatlichen Förderung ermöglicht es Ihnen, Ihre Immobilie schneller abzuzahlen. Ziel ist, dass Sie im Alter mietfrei wohnen. Wohn-Riester heißt deshalb auch Eigenheimrente, weil dies eine Art der Altersvorsorge ist.
Die Förderung setzt einige Bedingungen voraus: Sie müssen die Immobilie selbst nutzen. Das Darlehen muss bis zum Beginn der Rente beglichen sein. Und Sie müssen mindestens vier Prozent Ihres jährlichen Bruttogehalts zur Tilgung des Kredits aufwenden. Nur so erhalten Sie die volle Zulage. Diese liegt bei maximal 175 Euro pro Jahr.
Wohnungsbauprämie
Sie haben einen Bausparvertrag – zum Beispiel von der LBS? Dann nutzen Sie auch die Wohnungsbauprämie. Diese erhalten Sie, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und jährlich mindestens 50 Euro in den Bausparvertrag einzahlen. Außerdem darf bei ledigen Personen das zu versteuernde Einkommen eine Höhe von 25.600 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Die Prämie steht Ihnen zu, egal ob Sie ein Eigenheim bauen, kaufen oder modernisieren wollen.
Arbeitnehmersparzulage
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen vermögenswirksame Leistungen? Auch diese können Sie in Ihr Eigenheim investieren. Zahlen Sie die Summe in einen LBS-Bausparvertrag ein. Damit haben Sie auch Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Diese beträgt neun Prozent Ihrer Sparleistung. Vorausgesetzt, das zu versteuernde Einkommen liegt unter 17.900 Euro pro Arbeitnehmer.
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